„Wer ehrenamtlich Flüchtlingen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur wenn der Einsatz im Auftrag der Kommune oder einer Organisation erfolgt, ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben“, teilen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mit.
Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kann die Kommune Aufgaben an private Organisationen wie beispielsweise Vereine übertragen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Deren Mitglieder seien dann ebenfalls bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert. Die Beauftragung müsse nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen. Das Anlegen einer Liste der ehrenamtlich Tätigen mache aber im Falle eines Unfalls die Bearbeitung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger leichter, so die DGUV.
Ehrenamtliche, die für Hilfeleistungs- oder Wohlfahrtsorganisationen tätig werden, sind laut Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bei ihr versichert. Die ehrenamtliche Hilfe als Kirchenmitglied in Kirchengemeinden falle in den Bereich der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich der BGW zufolge auf die ehrenamtliche Tätigkeit selbst, aber auch den Weg dorthin und von dort zurück nach Hause. „Bei einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls auch eine Rente“, so die BGW. Unfälle sollten der Kommune mitgeteilt werden, welche die Meldung an die Unfallkasse weiterleite. Die Leistungen beruhen auf dem Sozialgesetzbuch VII.
Der Versicherungsschutz ist für die Helferinnen und Helfer kostenlos. Unversichert bleiben der gesetzlichen Unfallversicherung zufolge aber Aktivitäten, die Privatleute ohne Auftrag der Kommune in Eigenregie mit den Flüchtlingen durchführen, wie etwa private Ausflüge, sportliche Aktivitäten oder Einladungen zum Essen. Für Unfälle in der Privatsphäre liege die Zuständigkeit bei der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.
Ausgabe: Die Rheinpfalz - Nr. 58, Von Hans Peter Seitel, 10. März 2022